Wir vertreten insbesondere klein- und mittelständige Unternehmen aus dem Bereich der Steine- und Erden-Industrie sowie des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, darüber hinaus fast alle Gewerke des Tief-, Hoch- und Ausbaus. Weiterhin zählen zu unseren Mandanten eine Vielzahl von Architekten sowie Planungs- und Ingenieurbüros. Gegenstand der Beratungen sind überwiegend Vertragsgestaltung sowie die Durchsetzung und Abwehr von Forderungen für und gegen die Mandantschaft (Werklohn- und Architektenhonoraransprüche, Gewährleistungsansprüche u. a.).
Im weiteren Bereich des Baurechtes sind wir in den vergangenen Jahren auch immer mehr im Vergaberecht tätig gewesen, sowohl oberhalb als auch unterhalb der Schwellenwerte. Dasselbe gilt für bergrechtliche Fragen, mit denen wir immer wieder in der Steine- und Erden-Industrie konfrontiert werden.