Die Sanierungsplanung von denkmalgeschützten Gebäuden kann Leistungen erfordern, die über die in der Altbauinstandsetzung beschriebenen Leistungen hinausgehen. Denkmäler besitzen eine geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche, städtebauliche oder landschaftsgestaltende Bedeutung im öffentlichen Interesse. Dies führt zu Einschränkungen bei der Gestaltung und Nutzung. Teilweise lassen sich für Baudenkmäler keine modernen Nutzungen finden.